Allgemeine Geschäftsbedingungen
brandbaker GmbH, Rossertweg 44/4, 74354 Besigheim
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
§ 1 Anwendungsbereich
1. Geltungsbereich der AGB
Die nachfolgenden AGB gelten für alle Verträge, die die brandbaker GmbH mit ihren Kunden schließt. Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt).
2. Ausschließliche Geltung der AGB
Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die brandbaker GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt. Eine stillschweigende Zustimmung, etwa durch vorbehaltlose Leistungserbringung, wird ausgeschlossen.
§ 2 Leistungen der brandbaker GmbH und Mitwirkungspflichten des Kunden
Leistungsumfang
Die brandbaker GmbH erbringt umfassende Dienstleistungen und Beratungsleistungen im Bereich Digital Marketing, insbesondere:
- Konzeptionierung, Beratung, Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen.
- Verkauf von Produkten im Bereich Performance Marketing, wie Seminare, Events, Coachings, Mentorings und Mitgliedschaften.
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, schuldet die brandbaker GmbH keinen konkreten Erfolg im Sinne eines Werkvertrags. Es handelt sich um Dienstleistungen, bei denen die Umsetzung nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen vollständig, fristgerecht und auf erstes Anfordern der brandbaker GmbH zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert dadurch die Leistungserbringung, bleibt der Vergütungsanspruch der brandbaker GmbH unberührt.
Einschränkungen durch Drittanbieter
Drittanbieter wie Facebook oder Google sind berechtigt, Werbekampagnen ohne Angabe von Gründen zu stoppen oder einzuschränken. Die brandbaker GmbH übernimmt hierfür keine Haftung. Der Vergütungsanspruch bleibt in diesen Fällen ebenfalls unberührt.
Leistungsbestimmungsrecht der brandbaker GmbH
Die brandbaker GmbH behält sich ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB vor, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
Einsatz von Erfüllungsgehilfen
Die brandbaker GmbH ist berechtigt, die Leistungserbringung ganz oder teilweise durch Subunternehmer, Erfüllungsgehilfen oder Dritte vornehmen zu lassen.
Zusätzliche Kosten durch Drittanbieter
Etwaige Kosten für Drittanbieter (z. B. Werbekosten bei Google Ads, Facebook Ads) sind nicht in der Vergütung der brandbaker GmbH enthalten und separat vom Kunden zu tragen.
Vergütung bei Pausierung von Kampagnen
Wird die Pausierung einer Kampagne vom Kunden angeordnet oder ist eine Pausierung aus anderen, nicht von der brandbaker GmbH zu vertretenden Gründen notwendig, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
Rechtskonformität von Werbematerialien
Der Kunde ist allein verantwortlich für die Rechtskonformität der in Auftrag gegebenen Inhalte (z. B. Werbeanzeigen, Landeseiten). Eine rechtliche Prüfung durch die brandbaker GmbH erfolgt nicht. Es wird empfohlen, Inhalte vor Veröffentlichung durch einen Rechtsbeistand prüfen zu lassen.
Übernachtungs- und Reisekosten
Der Kunde übernimmt anfallende Übernachtungs- und Reisekosten, die im Rahmen der Vertragserfüllung entstehen, insbesondere:
- Übernachtungskosten in Hotelkategorien bis einschließlich 5-Sterne
- PKW-Fahrten (0,30 €/km)
- Flugtickets (Business Class)
- Bahnfahrten (1. Klasse)
- Kosten für Taxen, Parkgebühren oder andere öffentliche Verkehrsmittel
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
Form des Vertragsschlusses
Der Vertrag zwischen der brandbaker GmbH und dem Kunden kommt wie folgt zustande:
- Fernmündlich: Durch mündliche Vereinbarung, z. B. in einem Beratungsgespräch.
- Schriftlich oder in Textform: Durch Unterzeichnung eines Vertragsdokuments oder durch schriftliche Bestätigung via E-Mail.
- Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KBS): Ein Vertrag gilt auch dann als zustande gekommen, wenn ein KBS seitens der brandbaker GmbH versandt wird und der Kunde nicht unverzüglich widerspricht.
Vertragliche Bindung
Mit Vertragsschluss erkennt der Kunde die AGB der brandbaker GmbH an. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung der brandbaker GmbH.
Einbeziehung von Drittanbietern
Falls Leistungen von Drittanbietern (z. B. Softwarelizenzen, Werbedienste) erforderlich sind, wird dies im Vertrag ausdrücklich angegeben. Der Kunde erklärt sich bereit, die Nutzung solcher Drittleistungen separat zu vereinbaren und zu bezahlen.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
Grundsatz der Dienstleistung
Die Leistungen der brandbaker GmbH unterfallen grundsätzlich dem Dienstvertragsrecht. Sofern eine Leistung im Ausnahmefall überwiegend dem Werkvertragsrecht unterliegt und eine Abnahme erforderlich ist, gelten die nachfolgenden Bestimmungen.
Teilleistungen und Gesamtabnahme
Die brandbaker GmbH ist berechtigt, nach Fertigstellung einer Teilleistung eine Teilabnahme zu verlangen. Nach Abschluss aller vereinbarten Leistungen kann die Gesamtabnahme gefordert werden.
Funktionsprüfung und Erklärung der Abnahme
Vor der Abnahme führt der Kunde eine Funktionsprüfung durch. Diese gilt als erfolgreich, wenn die vereinbarten Anforderungen erfüllt sind. Die Abnahme ist unverzüglich schriftlich zu erklären.
Aufforderung zur Abnahme und Fiktion
Falls der Kunde die Abnahme verzögert, kann die brandbaker GmbH eine Frist von 7 Tagen setzen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Leistung als abgenommen, sofern der Kunde keine Mängel schriftlich gerügt hat.
Mängelbeseitigung
Bei erheblichen Mängeln ist die brandbaker GmbH berechtigt, diese binnen angemessener Frist zweimal nachzubessern. Unerhebliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen.
Sachverständigengutachten bei Streitigkeiten
Falls Uneinigkeit über die Erheblichkeit eines Mangels besteht, wird vor einem Rechtsstreit ein Sachverständiger der IHK hinzugezogen. Die Kosten trägt zunächst der Kunde, mit der Möglichkeit der Erstattung bei Bestätigung des Mangels.
Abnahmefiktion bei Nicht-Reaktion
Falls der Kunde sich nach Aufforderung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich zur Abnahme äußert, gilt die Leistung als abgenommen.
Haftung und Rückforderung
Weitergehende Ansprüche des Kunden, wie Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen und dieser AGB.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
Preise und Umsatzsteuer
Alle angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Preise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist, sofern nicht anders vereinbart, sofort nach Rechnungsstellung und im Voraus zu zahlen.
SEPA-Lastschriftmandat
Falls eine Zahlung per SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, stellt der Kunde ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat aus. Rückbuchungen oder nicht eingelöste Lastschriften sind binnen 3 Werktagen auszugleichen, einschließlich der dadurch entstandenen Kosten.
Rechnungsstellung
Die brandbaker GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer aus.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung oder Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, wenn die Forderungen rechtskräftig festgestellt oder anerkannt wurden.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
Mindestlaufzeit und Vertragsdauer
Die Vertragslaufzeit richtet sich nach der individuell vereinbarten Mindestlaufzeit. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung besteht.
Ausschluss freier Kündigungsrechte
Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden gemäß § 648 BGB sind ausgeschlossen.
Form der Kündigung
Kündigungen bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform (§ 126 BGB).
Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:
- eine Vertragspartei trotz Abmahnung fortlaufend gegen wesentliche Vertragspflichten verstößt,
- der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen in Verzug gerät.
§ 7 Verzug und außerordentliche Kündigung
Voraussetzungen für Leistungserbringung
Fristen für die Leistungserbringung beginnen erst, wenn der vollständige Rechnungsbetrag bei der brandbaker GmbH eingegangen ist und alle notwendigen Mitwirkungspflichten erfüllt sind.
Einstellung von Leistungen bei Verzug
Gerät der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, ist die brandbaker GmbH berechtigt, die Leistungserbringung bis zur Begleichung der offenen Beträge auszusetzen.
Verzug bei Ratenzahlung
Gerät der Kunde bei einer Ratenzahlung mit mindestens zwei aufeinanderfolgenden Raten in Verzug, ist die brandbaker GmbH berechtigt:
- den Vertrag außerordentlich zu kündigen,
- die weitere Leistungserbringung einzustellen,
- die gesamte Vergütung, die bis zur regulären Beendigung des Vertrags fällig wäre, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
Sorgfaltspflicht der brandbaker GmbH
Die brandbaker GmbH verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen mit der gebotenen Sorgfalt und Professionalität durchzuführen.
Einsatz Dritter
Die brandbaker GmbH ist berechtigt, Subunternehmer oder Dritte für die Leistungserbringung einzusetzen.
Leistungsbehinderung durch den Kunden
Ist die brandbaker GmbH an der Leistungserbringung gehindert, weil der Kunde notwendige Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht rechtzeitig erbringt, bleibt der Vergütungsanspruch unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, sich gegenüber der brandbaker GmbH stets redlich und vertragskonform zu verhalten.
Unzulässige Äußerungen
Rechtswidrige, sachgrundlose oder unwahre Äußerungen über die brandbaker GmbH, ihre Mitarbeiter oder Dienstleistungen (z. B. Schmähkritik) werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
Entfernung von Bewertungen
Beide Parteien verpflichten sich, innerhalb von 36 Monaten nach Vertragsende auf Aufforderung des Vertragspartners abgegebene Bewertungen oder Kommentare in sozialen Medien zu entfernen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Freiheit von Schutzrechten Dritter
Der Kunde garantiert, dass sämtliche der brandbaker GmbH überlassenen Materialien (z. B. Texte, Bilder, Videos) frei von Rechten Dritter sind oder alle erforderlichen Genehmigungen vorliegen.
Freistellung von Ansprüchen Dritter
Der Kunde stellt die brandbaker GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Schutzrechten entstehen.
§ 11 Nutzungsrechte
Einfache Nutzungsrechte während der Vertragslaufzeit
Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an den von der brandbaker GmbH erstellten Arbeits- und Leistungsergebnissen, insbesondere:
- Werk- und Dienstleistungen, die von der brandbaker GmbH für den Kunden erstellt wurden
- Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, erworbenes Know-how, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe
- (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme (z. B. Quellcodes) oder andere entwickelte Arbeitsergebnisse
Bedingung: Vollständige Zahlung der Vergütung
Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt nur unter der Bedingung, dass der Kunde die geschuldete Vergütung vollständig entrichtet hat.
Nutzungsrechte bei Ratenzahlung
Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate auf den Kunden über.
Verbot der Weitergabe und Bearbeitung
Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte – auch an verbundene Unternehmen – ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der brandbaker GmbH untersagt. Gleiches gilt für die Bearbeitung der Ergebnisse nach § 23 UrhG. Eine weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.
Verbot der Weitergabe von Programminhalten
Die Weitergabe von Programminhalten an Dritte ist untersagt und wird bei Verstoß zivil- und strafrechtlich verfolgt. Sofern keine abweichende Individualvereinbarung getroffen wurde, besteht das Nutzungsrecht ausschließlich für den direkten Vertragspartner.
§ 12 Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht besteht weder gesetzlich noch wird es von der brandbaker GmbH eingeräumt, da die Verträge ausschließlich mit Unternehmern geschlossen werden.
§ 13 Haftung
Haftungsbeschränkung
Die brandbaker GmbH haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet sie nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt ist.
Datenverluste und Sicherungskopien
Die brandbaker GmbH haftet nicht für Datenverluste, wenn der Kunde keine regelmäßigen und gefahrentsprechenden Sicherungskopien angefertigt hat.
Unberührte Haftung
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und für die Übernahme einer Garantie bleibt unberührt.
§ 14 Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen
Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB, sofern sie schriftlich bestätigt wurden.
Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Gerichtsstand und Erfüllungsort
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Sitz der brandbaker GmbH.
Testimonial-Werbung
Der Kunde gestattet der brandbaker GmbH die Nutzung von Referenzen und Testimonials. Ein Widerruf ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame Regelungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommen.
AGB Stand: 16.12.2024 © Vervielfältigung verboten